Absatz eins,[Klassifikationsvorschlag]
- Litera aSind nach Auffassung des Internationalen Büros die Erfordernisse der Regel 9 Absatz 4 Buchstabe a Ziffer xiii nicht erfüllt, so unterbreitet das Internationale Büro für die Klassifikation und Gruppierung einen eigenen Vorschlag, übersendet der Ursprungsbehörde eine Mitteilung über seinen Vorschlag und benachrichtigt gleichzeitig den Hinterleger.
- Litera bIn der Mitteilung wird gegebenenfalls auch der Betrag der auf Grund der vorgeschlagenen Klassifikation und Gruppierung fälligen Gebühren angegeben.