Absatz eins,Die Vertragsparteien sehen in ihrem innerstaatlichen Recht Regeln und Verfahren für den Umgang mit Schaden vor. Um diese Verpflichtung zu erfüllen, sehen die Vertragsparteien Abhilfemaßnahmen im Einklang mit diesem Zusatzprotokoll vor und können gegebenenfalls
- Litera aihr bestehendes innerstaatliches Recht anwenden, einschließlich, sofern anwendbar, der allgemeinen Regeln und Verfahren für die zivilrechtliche Haftung;
- Litera bRegeln und Verfahren für die zivilrechtliche Haftung speziell für diesen Zweckanwenden oder entwickeln oder
- Litera ceine Kombination aus beidem anwenden oder entwickeln.