BGBl. III Nr. 2/2023
Änderungen der Satzung der Internationalen Organisation für Migration und deren Geltungsbereich
Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend Änderungen der Satzung der Internationalen Organisation für Migration und deren Geltungsbereich
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 12geändert
KAPITEL V – VERWALTUNG
Artikel 12
Die Verwaltung besteht aus einem Generaldirektor, einem zwei stellvertretenden Generaldirektor Generaldirektoren und dem vom Rat bestimmten Personal.