Absatz 2,Die Meßbriefe und anderen auf die Vermessung bezüglichen Dokumente der österreichischen Schiffe werden in Finnland gemäß den besonderen Vereinbarungen anerkannt werden, die Finnland mit den Staaten, in denen die oberwähnten Dokumente ausgestellt wurden, abgeschlossen hat.
Die Meßbriefe und die anderen auf die Vermessung bezüglichen Dokumente der finnländischen Schiffe werden in Österreich anerkannt werden.