BGBl. III Nr. 137/2018
Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Irak andererseits
Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Irak andererseits
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 124neu
Artikel 124
Anhänge, Anlagen, Protokolle und Anmerkungen
Die Anhänge, Anlagen, Protokolle und Anmerkungen dieses Abkommens sind Bestandteil dieses Abkommens.
Geschehen zu Brüssel am elften Mai zweitausendzwölf.