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BGBl. Nr. 756/1974

kundgemacht 20.12.1974 RIS↗
756. Luftverkehrsabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Türkischen Republik
LUFTVERKEHRSABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER TÜRKISCHEN REPUBLIK
Kundmachung BGBl. Nr. 756/1974× zu Luftverkehrsabkommen (Türkei)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Luftverkehrsabkommen (Türkei) neu § 0↗RIS↗
Art. 13neu
in Kraft ab 20.12.1974 · idF BGBl. Nr. 756/1974 Art. 13↗RIS↗

ARTIKEL 13

Übereinstimmung mit multilateralen Übereinkommen

Dieses Abkommen und sein Anhang werden in der Weise abgeändert, daß sie jedem multilateralen Übereinkommen, welches für beide Vertragschließenden Teile verbindlich ist, entsprechen.