Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Luftverkehrsabkommen (Türkei)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 756/1974Bundesgesetzblatt Nr. 756 aus 1974,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 0Paragraph 0
Inkrafttretensdatum
20.12.1974
Unterzeichnungsdatum
31.10.1967
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Langtitel
(Übersetzung)
LUFTVERKEHRSABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER TÜRKISCHEN REPUBLIK
StF: BGBl. Nr. 756/1974
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Türkischen Republik
In ihrer Eigenschaft als Vertragschließende Teile des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt, das am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegt wurde,
Vom Wunsche geleitet, ein Abkommen zum Zwecke der Errichtung eines Fluglinienverkehrs zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus abzuschließen,
Sind wie folgt übereingekommen:
Anmerkung
Erfassungsstichtag: 1.9.1999
Zuletzt aktualisiert am
28.08.2019
Dokumentnummer
NOR11011730
alte Dokumentnummer
N9197414153T