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BGBl. III Nr. 78/2015

kundgemacht 15.06.2015 RIS↗
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Zypern über den gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Zypern über den gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen
Kundmachung BGBl. III Nr. 78/2015× zu Abkommen über den gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Zypern)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Abkommen über den gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Zypern) neu § 0↗RIS↗
Art. 13neu
in Kraft ab 01.07.2015 · idF BGBl. III Nr. 78/2015 Art. 13↗RIS↗

ARTIKEL 13

STREITBEILEGUNG

Jegliche Streitigkeit über die Auslegung oder Anwendung dieses Abkommens wird durch Verhandlungen zwischen den Parteien beigelegt.