BGBl. III Nr. 77/2018
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Finnland über den gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Finnland über den gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 13neu
ARTIKEL 13
STREITBEILEGUNG
Streitigkeiten über die Auslegung oder Anwendung dieses Abkommens werden ausschließlich im Wege von Gesprächen zwischen den Parteien beigelegt.