Absatz eins,Diese Vereinbarung tritt nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem
- Ziffer einsdie nach der Bundesverfassung erforderlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten der Vereinbarung erfüllt sind und
- Ziffer 2beim Bundeskanzleramt die Mitteilung des Landes Wien über die Erfüllung der nach der Landesverfassung erforderlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten eingelangt ist.