BGBl. Nr. 602/1923
Übereinkommen zwischen der österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Königreiches der Serben, Kroaten und Slowenen, betreffend die Durchführung der Artikel 93, 191 bis 196 des Staatsvertrages von Saint-Germain.
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 13neu
Artikel römisch dreizehn. Die Überprüfung und den Abtransport der übernommenen Materialien bewirkt die Regierung des Königreiches der Serben, Kroaten und Slowenen.