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RGBl. Nr. 177/1913

kundgemacht 02.09.1913 RIS↗
Übereinkommen zur friedlichen Erledigung internationaler Streitfälle (I. Übereinkommen der II. Haager Friedenskonferenz)
Kundmachung RGBl. Nr. 177/1913× zu I. Übereinkommen der II. Haager Friedenskonferenz×

Änderungen durch diese Kundmachung

I. Übereinkommen der II. Haager Friedenskonferenz neu § 0↗RIS↗
Art. 13neu
in Kraft ab 26.01.1910 · idF RGBl. Nr. 177/1913 Art. 13↗RIS↗

Artikel 13.

Im Falle des Todes, des Rücktrittes oder der durch irgend einen Grund verursachten Verhinderung eines Kommissärs oder eines etwaigen Beisitzers wird er in der für seine Ernennung vorgesehenen Weise ersetzt.