Absatz eins,Der Verwaltungsrat ist befugt, Vorschriften zu erlassen und zu ändern über:
- Litera adas Institut der beim Europäischen Patentamt zugelassenen Vertreter, im folgenden Institut genannt;
- Litera bdie Vorbildung und Ausbildung, die eine Person besitzen muß, um zu der europäischen Eignungsprüfung zugelassen zu werden, und die Durchführung dieser Eignungsprüfung;
- Litera cdie Disziplinargewalt, die das Institut oder das Europäische Patentamt über die zugelassenen Vertreter ausübt;
- Litera ddie Verschwiegenheitspflicht und das Recht des zugelassenen Vertreters, die Offenlegung von Mitteilungen zwischen ihm und seinem Mandanten oder Dritten in Verfahren vor dem Europäischen Patentamt zu verweigern.