BGBl. III Nr. 95/2009
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Tschechischen Republik über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Tschechischen Republik über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen
Änderungen durch diese Kundmachung
Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Tschechische R)
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 14neu
ARTIKEL 14
BEILEGUNG VON STREITIGKEITEN
Jegliche Streitigkeit über die Anwendung oder Auslegung dieses Abkommens wird im Wege direkter Gespräche zwischen den zuständigen staatlichen Behörden oder Stellen oder auf diplomatischem Wege beigelegt.