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Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Tschechische R)

Fassungen (Gesetz)
ab 01.10.2009 — BGBl. III Nr. 95/2009 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
heute01.10.2009 BGBl. III Nr. 95/2009 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Tschechische R)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 95 aus 2009,

Typ

Vertrag – Tschechische R

Inkrafttretensdatum

01.10.2009

Außerkrafttretensdatum

Index

49/08 Amtshilfe, Zustellung von Schriftstücken

Langtitel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK ÜBER DEN AUSTAUSCH UND GEGENSEITIGEN SCHUTZ KLASSIFIZIERTER INFORMATIONEN

StF: BGBl. III Nr. 95/2009

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Artikel 15, Absatz eins, des Abkommens wurden am 26. September 2008 bzw. 5. August 2009 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. Oktober 2009 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Tschechischen Republik (im Weiteren „die Parteien“ genannt) -

Von dem Wunsch geleitet, eine Regelung über den gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen zu schaffen, die im Zuge der Zusammenarbeit zwischen den Parteien und zwischen ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden natürlichen oder juristischen Person ausgetauscht werden oder entstehen -

Sind wie folgt übereingekommen:

Schlagworte

e-rk3

Im RIS seit

23.10.2009

Zuletzt aktualisiert am

24.03.2015

Gesetzesnummer

20006472

Dokumentnummer

NOR40110688