BGBl. III Nr. 67/2021
Satzung der Internationalen Organisation für erneuerbare Energien (IRENA) samt Erklärung der Konferenz
Satzung der Internationalen Organisation für erneuerbare Energien (IRENA) samt Erklärung der Konferenz
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 14neu
Artikel römisch vierzehn
Beziehungen zu anderen Organisationen
Vorbehaltlich der Genehmigung durch die Versammlung ist der Rat ermächtigt, im Namen der Organisation Übereinkünfte zur Herstellung angemessener Beziehungen zu den Vereinten Nationen und allen anderen Organisationen zu schließen, deren Tätigkeit mit jener der Organisation in Verbindung steht. Diese Satzung lässt die Rechte und Pflichten der Mitglieder aus bestehenden völkerrechtlichen Verträgen unberührt.