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BGBl. III Nr. 1/2025

kundgemacht 03.01.2025 RIS↗Parlament↗
Abkommen über eine strategische Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Japan andererseits
Abkommen über eine strategische Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Japan andererseits
Kundmachung BGBl. III Nr. 1/2025× zu Abkommen über eine strategische Partnerschaft EU – Japan×

Änderungen durch diese Kundmachung

Abkommen über eine strategische Partnerschaft EU – Japan neu § 0↗RIS↗
Art. 14neu
in Kraft ab 01.01.2025 · idF BGBl. III Nr. 1/2025 Art. 14↗RIS↗

ARTIKEL 14

Wissenschaft, Technologie und Innovation

Auf der Grundlage des am 30. November 2009 in Brüssel geschlossenen Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung Japans über die Zusammenarbeit in Wissenschaft und Technologie in der jeweils zuletzt geänderten Fassung intensivieren die Vertragsparteien die Zusammenarbeit im Bereich Wissenschaft, Technologie und Innovation mit Schwerpunkt auf Prioritäten von beiderseitigem Interesse.