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RGBl. Nr. 20/1876

kundgemacht 04.03.1876 RIS↗
Internationale Meter-Convention
Kundmachung RGBl. Nr. 20/1876× zu Internationale Meter-Convention×

Änderungen durch diese Kundmachung

Internationale Meter-Convention neu § 0↗RIS↗
Art. 14neu
in Kraft ab 31.12.1875 · idF RGBl. Nr. 20/1876 Art. 14↗RIS↗

Artikel 14.

Der gegenwärtige Vertrag wird nach den in jedem Staate bestehenden constitutionellen Gesetzen ratificirt werden, und es sollen die Ratificationen in Zeit von sechs Monaten, oder wo möglich früher zu Paris ausgewechselt werden. Der Vertrag tritt mit dem 1. Januar 1876 in Kraft.

Zur Urkunde dessen haben ihn die betreffenden Bevollmächtigten unterzeichnet und demselben ihr Wappensiegel beigedrückt.

So geschehen zu Paris, den 20. Mai 1875