BGBl. III Nr. 241/2013
Übereinkommen zur Gründung einer Europäischen Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre samt Finanzprotokoll
Übereinkommen zur Gründung einer Europäischen Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre samt Finanzprotokoll
Änderungen durch diese Kundmachung
Gründung einer Europäischen Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 15neu
Artikel römisch fünfzehn
Notifikationen
Ziffer eins Die Hinterlegung jeder Genehmigungs-, Ratifikations- oder Beitrittsurkunde sowie das Inkrafttreten dieses Übereinkommens und des beigefügten Finanzprotokolls notifiziert der Minister für Auswärtige Angelegenheiten der Französischen Republik dem Direktor der Organisation sowie den Staaten, die das Übereinkommen unterzeichnet haben oder ihm beigetreten sind.
Ziffer 2 Der Präsident des Rates übermittelt allen Mitgliedstaaten eine Notifikation, sobald ein Staat aus der Organisation austritt oder auf Grund des Artikels römisch elf aufhört, Mitglied zu sein.