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BGBl. Nr. 433/1977

kundgemacht 23.08.1977 RIS↗
433. Zusatzabkommen zwischen der Republik Österreich und der Italienischen Republik zum Haager Übereinkommen betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen
ZUSATZABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und der Italienischen Republik zum Haager Übereinkommen vom 1. März 1954 betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen
Kundmachung BGBl. Nr. 433/1977× zu Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen (Italien)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen (Italien) neu § 0↗RIS↗
Art. 16neu
in Kraft ab 11.10.1977 · idF BGBl. Nr. 433/1977 Art. 16↗RIS↗

Artikel 16

Jede Meinungsverschiedenheit hinsichtlich der Auslegung oder der Anwendung dieses Abkommens, die zwischen den beiden Staaten entstehen könnte, ist auf diplomatischem Weg beizulegen.