Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen (Italien)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 433/1977Bundesgesetzblatt Nr. 433 aus 1977,
Inkrafttretensdatum
11.10.1977
Index
29/05 Rechtshilfe in Zivil- und Handelssachen
Langtitel
ZUSATZABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und der Italienischen Republik zum Haager Übereinkommen vom 1. März 1954 betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen
StF: BGBl. Nr. 433/1977 (NR: GP XIV RV 66 AB 131 S. 21. BR: AB 1487 S. 350.)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete, und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 11. Juli 1977 ausgetauscht; das Zusatzabkommen tritt gemäß seinem Art. 17 Abs. 2 am 11. Oktober 1977 in Kraft.Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete, und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 11. Juli 1977 ausgetauscht; das Zusatzabkommen tritt gemäß seinem Artikel 17, Absatz 2, am 11. Oktober 1977 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Der Bundespräsident der Republik Österreich und der Präsident der Italienischen Republik sind in dem Wunsch, in den Beziehungen zwischen den beiden Staaten die Anwendung des Haager Übereinkommens vom 1. März 1954 betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen zu erleichtern, übereingekommen, ein Zusatzabkommen zu schließen.
Zu diesem Zweck haben zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
(Anm.: Die Namen der Unterzeichnungsberechtigten werden nicht wiedergegeben.)Anmerkung, Die Namen der Unterzeichnungsberechtigten werden nicht wiedergegeben.)
die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart haben:
Anmerkung
Das Haager Übereinkommen vom 1. März 1954 wurde kundgemacht unter BGBl. Nr. 91/1957.
Schlagworte
e-rk,
Rechtshilfe
Zuletzt aktualisiert am
27.02.2014
Dokumentnummer
NOR11002417
alte Dokumentnummer
N2197714490R