BGBl. III Nr. 40/2018
Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik der Philippinen andererseits
Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik der Philippinen andererseits
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 16neu
ARTIKEL 16
Investitionen
Die Vertragsparteien unterstützen einen stärkeren Strom von Investitionen durch Förderung attraktiver und stabiler Rahmenbedingungen für beiderseitige Investitionen mithilfe eines kohärenten Dialogs mit dem Ziel, im Einklang mit ihren jeweiligen Gesetzen und sonstigen Vorschriften stabile, transparente, offene und diskriminierungsfreie Regeln für Investoren festzulegen und Verwaltungsverfahren zur Erleichterung von Investitionen zu ermitteln.