BGBl. III Nr. 52/2024
Berichtigung der authentischen deutschen Sprachfassung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Internationalen Anti-Korruptionsakademie (IACA) über den Amtssitz der Internationalen Anti-Korruptionsakademie in Österreich
Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend die Berichtigung der authentischen deutschen Sprachfassung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Internationalen Anti-Korruptionsakademie (IACA) über den Amtssitz der Internationalen Anti-Korruptionsakademie in Österreich
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 16geändertÜberschrift; Abs 1; Abs 2
Artikel 16
Vertreter der Vertragsparteien des Übereinkommens zur Errichtung der Akademie, Mitglieder des Gouverneursrates, des Internationalen Leitenden Beirates und des Internationalen Akademischen Beirates der Akademie
a) Befreiung von jeglicher Gerichtsbarkeit in Bezug auf die in Ausübung ihrer amtlichen Funktionen gemachten mündlichen oder schriftlichen Äußerungen und gesetzten Handlungen, wobei diese Befreiung auch dann weiterbesteht, wenn die betreffenden Personen nicht mehr Ihre Funktion in der Akademie ausüben;
… 4 unveränderte Absätze
b) Unverletzlichkeit aller amtlichen Schriftstücke, Daten und sonstiger Materialien;
c) Schutz vor Beschlagnahme ihres privaten und ihres Dienstgepäcks;
d) Befreiung von Einwanderungsbeschränkungen und von der Meldepflicht.