BGBl. Nr. 201/1930
Freundschafts-, Vergleichs- und Schiedsgerichtsvertrag zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Italien.
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 16neu
Artikel 16.
Der vorliegende Vertrag wird so bald als möglich ratifiziert werden. Die Ratifikationsurkunden werden in Rom ausgetauscht werden.