BGBl. III Nr. 132/2009
Vertrag von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft samt Protokollen, Anhang und Schlussakte der Regierungskonferenz einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen („Reformvertrag“)
Vertrag von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft samt Protokollen, Anhang und Schlussakte der Regierungskonferenz einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen („Reformvertrag“)
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 167geändertÜberschrift, Text
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Verbesserung der Kenntnis und Verbreitung der Kultur und Geschichte der europäischen Völker,
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Erhaltung und Schutz des kulturellen Erbes von europäischer Bedeutung,
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nichtkommerzieller Kulturaustausch,
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künstlerisches und literarisches Schaffen, einschließlich im audiovisuellen Bereich.
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erlassen das Europäische Parlament und der Rat gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren und nach Anhörung des Ausschusses der Regionen Fördermaßnahmen unter Ausschluss jeglicher Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten.
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erlässt der Rat auf Vorschlag der Kommission Empfehlungen.