BGBl. III Nr. 47/2026
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Kasachstan über die Rückübernahme und Durchbeförderung von Personen, die sich rechtswidrig aufhalten
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Kasachstan über die Rückübernahme und Durchbeförderung von Personen, die sich rechtswidrig aufhalten
Änderungen durch diese Kundmachung
Abkommen über die Rückübernahme und Durchbeförderung von Personen, die sich rechtswidrig aufhalten (Kasachstan)
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 17neu
Artikel 17
Änderungen und Ergänzungen
Alle Anhänge dieses Abkommens sind integraler Bestandteil dieses Abkommens.
Dieses Abkommen und seine Anhänge können durch gegenseitige Zustimmung der Parteien geändert und ergänzt werden.