BGBl. III Nr. 26/2018
Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits samt Anhängen
Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits samt Anhängen
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 18neu
ARTIKEL 18
Verbraucherschutz
Die Vertragsparteien handeln in Übereinstimmung mit den in Anhang römisch sechs.D aufgeführten Rechtsvorschriften der Gemeinschaft im Bereich des Luftverkehrs.