BGBl. Nr. 169/1926
Handelsvertrag zwischen der Republik Österreich und der Republik China.
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 18neu
Artikel römisch achtzehn. Es besteht Einverständnis, daß der gegenwärtige Vertrag in keiner Weise die Bestimmungen irgendeines Teiles des Vertrages von Saint-Germain-en-Laye berühren soll und daß dessen Bestimmungen, welche die die beiden Teile betreffenden Fragen regeln, in Kraft bleiben.