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BGBl. III Nr. 132/2009

kundgemacht 30.11.2009 RIS↗Parlament↗
Vertrag von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft samt Protokollen, Anhang und Schlussakte der Regierungskonferenz einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen („Reformvertrag“)
Vertrag von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft samt Protokollen, Anhang und Schlussakte der Regierungskonferenz einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen („Reformvertrag“)
Kundmachung BGBl. III Nr. 132/2009× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG-Vertrag) 12875 § 0↗RIS↗
Art. 181aufgehoben
in Kraft 01.05.1999 – 30.11.2009 · aufgehoben durch BGBl. III Nr. 132/2009 Art. 181↗RIS↗

Artikel 181

Die in Artikel 171 Absätze 1 und 2 vorgesehenen Haushaltspläne und der dort genannte Voranschlag werden in der Rechnungseinheit aufgestellt, die in der gemäß Artikel 183 festgelegten Haushaltsordnung bestimmt wird.