BGBl. Nr. 121/1956
121. Satzung des Europarates.
SATZUNG DES EUROPARATES
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 19neu
ARTIKEL 19
In jeder Sitzungsperiode der Beratenden Versammlung unterbreitet ihr das Ministerkomitee Berichte über seine Tätigkeit unter Beifügung der einschlägigen Unterlagen.