BGBl. III Nr. 46/2004
Abkommen zur Änderung des Protokolls über Privilegien und Immunitäten der Europäischen Fernmeldesatellitenorganisation (EUTELSAT)
Abkommen zur Änderung des Protokolls über Privilegien und Immunitäten der Europäischen Fernmeldesatellitenorganisation (EUTELSAT)
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 19geändertÜberschrift, Text, lit a (neu), lit b (neu), lit c (neu)
Artikel 19
a) die durch einen von EUTELSAT verursachten Schaden entstehen;
b) die eine nicht-vertragliche Haftung der EUTELSAT zum Gegenstand haben;
c) die ein Mitglied oder einen Sachverständigen betreffen, wobei die betreffende Person ein Recht auf Immunität von der Gerichtsbarkeit geltend machen kann, sofern diese Immunität nicht aufgehoben wurde;einem Schiedsverfahren unterwerfen.