Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Privilegien und Immunitäten der EUTELSAT
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 176/1989Bundesgesetzblatt Nr. 176 aus 1989,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 19Artikel 19
Index
19/06 Privilegien und Immunitäten
Text
Artikel 19
Schiedsklausel in schriftlichen Verträgen
Werden andere schriftliche Verträge geschlossen als jene, die gemäß dem Personalstatut geschlossen wurden oder jene, in welchen der Generaldirektor ausdrücklich die Immunität der EUTELSAT von der Gerichtsbarkeit aufgehoben hat, muß die EUTELSAT ein schiedsgerichtliches Verfahren vorsehen. Die Schiedsklausel gibt die Möglichkeit, das anzuwendende Recht und das anzuwendende Verfahren zu bestimmen sowie die Zusammensetzung des Gerichtes, das Verfahren für die Ernennung der Schiedsrichter und den Sitz des Schiedsgerichtes. Die Vollziehung des Schiedsspruches erfolgt gemäß den in dem Staat, in dessen Hoheitsgebiet der Schiedsspruch zu vollziehen ist, geltenden Vorschriften.
Dokumentnummer
NOR12012909
Alte Dokumentnummer
N1198911323F