Für die Republik Österreich: Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres;
b)Litera b
Für die Schweiz: Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten.
2.Ziffer 2
Die zuständigen Behörden können einander zu konkreten Umsetzungsfragen informieren und konsultieren. Sie bereiten zudem Vereinbarungen für den Gemischten Ausschuss vor.