BGBl. III Nr. 29/2025
Luftverkehrsabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Chile
Luftverkehrsabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Chile
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 19neu
ARTIKEL 19
Multilaterale Vereinbarungen
Sollte eine von beiden Vertragsparteien angenommene multilaterale Vereinbarung in Bezug auf eine hierin aufgeführte Angelegenheit in Kraft treten, so wird dieses Abkommen an die Bestimmungen der multilateralen Vereinbarung angepasst.