BGBl. III Nr. 132/2009
Vertrag von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft samt Protokollen, Anhang und Schlussakte der Regierungskonferenz einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen („Reformvertrag“)
Vertrag von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft samt Protokollen, Anhang und Schlussakte der Regierungskonferenz einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen („Reformvertrag“)
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 191geändertÜberschrift, Text (neu)
(ex-Artikel 174 EGV)
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Erhaltung und Schutz der Umwelt sowie Verbesserung ihrer Qualität;
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Schutz der menschlichen Gesundheit;
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umsichtige und rationelle Verwendung der natürlichen Ressourcen;
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Förderung von Maßnahmen auf internationaler Ebene zur Bewältigung regionaler oder globaler Umweltprobleme und insbesondere zur Bekämpfung des Klimawandels.
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die verfügbaren wissenschaftlichen und technischen Daten;
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die Umweltbedingungen in den einzelnen Regionen der Union;
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die Vorteile und die Belastung aufgrund des Tätigwerdens bzw. eines Nichttätigwerdens;
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die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Union insgesamt sowie die ausgewogene Entwicklung ihrer Regionen.