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BGBl. III Nr. 35/2020

kundgemacht 21.03.2020 RIS↗Parlament↗
Abkommen über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kasachstan andererseits
Abkommen über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kasachstan andererseits
Kundmachung BGBl. III Nr. 35/2020× zu Abkommen über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit EU und ihren Mitgliedstaaten – Kasachstan×

Änderungen durch diese Kundmachung

Abkommen über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit EU und ihren Mitgliedstaaten – Kasachstan neu § 0↗RIS↗
Art. 192neu
in Kraft ab 01.03.2020 · idF BGBl. III Nr. 35/2020 Art. 192↗RIS↗

ARTIKEL 192

Verfahrensordnung

  1. Absatz eins,Für Streitbeilegungsverfahren nach diesem Kapitel gelten die Verfahrensordnung in Anhang römisch fünf und der Verhaltenskodex in Anhang römisch sechs.
  2. Absatz 2,Sofern in der Verfahrensordnung in Anhang römisch fünf nichts anderes bestimmt ist, finden Anhörungen des Schiedspanels finden öffentlich statt.