Absatz eins,Für Streitbeilegungsverfahren nach diesem Kapitel gelten die Verfahrensordnung in Anhang römisch fünf und der Verhaltenskodex in Anhang römisch sechs.
BGBl. III Nr. 35/2020
Abkommen über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kasachstan andererseits
Abkommen über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kasachstan andererseits
Änderungen durch diese Kundmachung
Abkommen über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit EU und ihren Mitgliedstaaten – Kasachstan
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 192neu
ARTIKEL 192
Verfahrensordnung
- Absatz 2,Sofern in der Verfahrensordnung in Anhang römisch fünf nichts anderes bestimmt ist, finden Anhörungen des Schiedspanels finden öffentlich statt.