Postdienst: Sämtliche Leistungen der Post, deren Umfang von den Organen des Vereins festgelegt wird. Die wichtigsten, mit diesen Leistungen verbundenen Verpflichtungen bestehen darin, bestimmten sozialen und wirtschaftlichen Bestrebungen der Mitgliedländer durch Einsammeln, Sortieren, Weiterleiten und Verteilen der Postsendungen zu entsprechen.
BGBl. III Nr. 53/2008
Siebentes Zusatzprotokoll zur Satzung, Allgemeine Verfahrensordnung, Vertrag und Abkommen des Weltpostvereins (Bukarest 2004)
Siebentes Zusatzprotokoll zur Satzung, Allgemeine Verfahrensordnung, Vertrag und Abkommen des Weltpostvereins (Bukarest 2004)
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1aneu
Artikel 1bis
Begriffsbestimmungen
Ziffer eins Im Rahmen der Vertragswerke des Weltpostvereins gelten folgende Begriffsbestimmungen:
- eins Punkt eins
- eins Punkt 2Mitgliedsland: Land, das die in Artikel 2 der Satzung genannten Bedingungen erfüllt.
- eins Punkt 3Einheitliches Postgebiet (ein und dasselbe Postgebiet): Verpflichtung der Vertragsparteien auf wechselseitiger Basis den Austausch der Briefsendungen unter Wahrung der Freiheit des Durchgangs zu besorgen und Postsendungen, die aus anderen Ländern stammen und durch ihr Land geführt werden, unterschiedslos eigene Postsendungen zu behandeln.
- eins Punkt 4Freiheit des Durchgangs: Grundsatz, wonach Zwischenpostverwaltungen die ihnen von anderen Postverwaltungen im Durchgang zugeleiteten Sendungen zu den gleichen Bedingungen wie die Sendungen ihrer Inlandsdienste zu bearbeiten und zu befördern haben.
- eins Punkt 5Briefsendungen: die im Vertrag beschriebenen Sendungen.
- eins Punkt 6Internationaler Postdienst: durch die Vertragswerke geregelte Arbeiten bzw. Dienstleistungen der Post. Alle diese Arbeiten bzw. Leistungen.