BGBl. Nr. 4/1958
4. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, betreffend die Regelung technischer und kommerzieller Fragen der Donauschiffahrt.
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, betreffend die Regelung technischer und kommerzieller Fragen der Donauschiffahrt.
Änderungen durch diese Kundmachung
Schiffahrt – Regelung der Donauschiffahrt (UdSSR)
neu
Art. 2neu
lädt …