BGBl. Nr. 277/1965
277. Übereinkommen über den internationalen Austausch von Auskünften in Personenstandsangelegenheiten
ÜBEREINKOMMEN ÜBER DEN INTERNATIONALEN AUSTAUSCH VON AUSKÜNFTEN IN PERSONENSTANDSANGELEGENHEITEN
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 2neu