BGBl. Nr. 349/1968
349. Vertrag zwischen der Republik Österreich und dem Staat Israel über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen auf dem Gebiet des Zivil- und Handelsrechts
VERTRAG ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM STAAT ISRAEL ÜBER DIE GEGENSEITIGE ANERKENNUNG UND VOLLSTRECKUNG VON GERICHTLICHEN ENTSCHEIDUNGEN AUF DEM GEBIET DES ZIVIL- UND HANDELSRECHTS
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 2neu
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