BGBl. Nr. 490/1981
490. Europäisches Übereinkommen betreffend die an Verfahren vor der Europäischen Kommission und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte teilnehmenden Personen
EUROPÄISCHES ÜBEREINKOMMEN BETREFFEND DIE AN VERFAHREN VOR DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION UND DEM EUROPÄISCHEN GERICHTSHOF FÜR MENSCHENRECHTE TEILNEHMENDEN PERSONEN
Änderungen durch diese Kundmachung
Teilnehmer an Verfahren Europäischen Kommission und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
neu
Art. 2neu
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