BGBl. Nr. 37/1988
37. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Errichtung sowie die Privilegien und Immunitäten der Delegation der Kommission der Europäischen Gemeinschaften in der Republik Österreich
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN ÜBER DIE ERRICHTUNG SOWIE DIE PRIVILEGIEN UND IMMUNITÄTEN DER DELEGATION DER KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN IN DER REPUBLIK ÖSTERREICH
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 2neu
lädt …