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Privilegien und Immunitäten der EG-Kommission in Österreich

Fassungen (Gesetz)
ab 01.01.1988 — BGBl. Nr. 37/1988 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
heute01.01.1988 BGBl. Nr. 37/1988 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Privilegien und Immunitäten der EG-Kommission in Österreich

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1988,

Typ

Vertrag – Kommission der EG

Inkrafttretensdatum

01.01.1988

Außerkrafttretensdatum

Index

19/06 Privilegien und Immunitäten

Langtitel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN ÜBER DIE ERRICHTUNG SOWIE DIE PRIVILEGIEN UND IMMUNITÄTEN DER DELEGATION DER KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN IN DER REPUBLIK ÖSTERREICH

StF: BGBl. Nr. 37/1988 (NR: GP XVII RV 306 AB 339 S. 34. BR: AB 3352 S. 492.)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Artikel 6 Absatz 1 des Abkommens wurden am 16. Dezember 1987 bzw. am 17. Dezember 1987 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Artikel 6 Absatz 1 mit 1. Jänner 1988 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Regierung der Republik Österreich (im folgenden ”Regierung” genannt) und die Kommission der Europäischen Gemeinschaften (im folgenden ”Kommission” genannt),

von dem Wunsch geleitet, die zwischen der Republik Österreich und den Europäischen Gemeinschaften bestehenden freundschaftlichen Beziehungen zu verstärken und zu festigen,

von dem Wunsch geleitet, die Bestimmungen über die Errichtung einer Delegation der Kommission in der Republik Österreich und deren Privilegien und Immunitäten festzulegen,

SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:

Beachte

Vor dem Hintergrund des österreichischen EU-Beitritts teilweise überholt.

Schlagworte

e-rk

Zuletzt aktualisiert am

05.09.2012

Gesetzesnummer

10000962

Dokumentnummer

NOR11000965

alte Dokumentnummer

N1198810334A