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BGBl. III Nr. 96/1997

kundgemacht 19.06.1997
96. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Welt-Fremdenverkehrsorganisation über die anläßlich der Abhaltung der 31. Tagung der Europakommission der Welt-Fremdenverkehrsorganisation in Salzburg einzuräumenden Privilegien und Immunitäten
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Welt-Fremdenverkehrsorganisation über die anläßlich der Abhaltung der 31. Tagung der Europakommission der Welt-Fremdenverkehrsorganisation in Salzburg einzuräumenden Privilegien und Immunitäten
Kundmachung BGBl. III Nr. 96/1997× zu Privilegien und Immunitäten der Welt-Fremdenverkehrsorganisation×

Änderungen durch diese Kundmachung

Privilegien und Immunitäten der Welt-Fremdenverkehrsorganisation neu
Art. 2neu

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