Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Privilegien und Immunitäten der Welt-Fremdenverkehrsorganisation
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 96/1997Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 96 aus 1997,
Typ
Vertrag – Welt-Fremdenverkorg.
Inkrafttretensdatum
04.04.1997
Index
19/06 Privilegien und Immunitäten
Langtitel
(Übersetzung)
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Welt-Fremdenverkehrsorganisation über die anläßlich der Abhaltung der 31. Tagung der Europakommission der Welt-Fremdenverkehrsorganisation in Salzburg einzuräumenden Privilegien und Immunitäten
StF: BGBl. III Nr. 96/1997
Ratifikationstext
Dem Hauptausschuß des Nationalrats wurde gemäß § 1 Abs. 6 des Bundesgesetzes über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an internationale Organisationen über den Abschluß dieses Abkommens berichtet.Dem Hauptausschuß des Nationalrats wurde gemäß Paragraph eins, Absatz 6, des Bundesgesetzes über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an internationale Organisationen über den Abschluß dieses Abkommens berichtet.
Das Abkommen ist gemäß seinem Art. 4 mit 4. April 1997 in Kraft getreten.Das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 4, mit 4. April 1997 in Kraft getreten.
Zuletzt aktualisiert am
05.09.2012
Dokumentnummer
NOR11001539
alte Dokumentnummer
N1199763877J