BGBl. III Nr. 102/2003
102. Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Schweizerischen Bundesrat über die Errichtung nebeneinander liegender Grenzabfertigungsstellen in WOLFURT
Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Schweizerischen Bundesrat über die Errichtung nebeneinander liegender Grenzabfertigungsstellen in WOLFURT
Änderungen durch diese Kundmachung
Grenzabfertigung Wolfurt (Schweiz)
neu
Art. 2neu
lädt …