BGBl. III Nr. 114/2014
Änderung der Anlage II zum Übereinkommen zur Gründung einer Europäischen Weltraumorganisation
Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend Änderung der Anlage II zum Übereinkommen zur Gründung einer Europäischen Weltraumorganisation
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 2geändertÜberschrift, Text (neu)
Artikel II 2
Planung
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einen Langfristigen Plan über zehn Jahre, der alle genehmigten und vorgesehenen Programme und Tätigkeiten mit den geschätzten Finanzbeiträgen und Ausgaben ausweist;
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jährliche und mehrjährige Kostenpläne, die auf der Grundlage der Verpflichtungen der Mitgliedstaaten für die genehmigten Tätigkeiten und Programme und der mit anderen Finanzierungsstellen geschlossenen Übereinkünfte erstellt werden; in diesen Kostenplänen werden auch die in Artikel I Absatz 3 und Artikel XIII Absatz 1 des Übereinkommens vorgesehenen gemeinsamen Kosten erfasst.