Absatz eins,Die Vertragsparteien unterstützen nach Maßgabe der finanziellen Möglichkeiten die Zusammenarbeit auf den Gebieten des allgemein bildenden, des berufsbildenden Unterrichtswesens sowie der Erwachsenenbildung auf bilateraler und regionaler Ebene, insbesondere durch folgende Maßnahmen:
- Litera aAustausch von Expertinnen und Experten sowie von Informations- und Dokumentationsmaterial und von Fachliteratur, insbesondere über neue Entwicklungen im Bildungsbereich;
- Litera bErfahrungsaustausch im Bereich der Umsetzung von EU-Initiativen im Allgemein- und Berufsbildungsbereich, auch im Rahmen der EU-Strategie für den Donauraum und in Kooperation mit der „European Training Foundation“;
- Litera cAktivitäten und Initiativen im Bereich der Pädagoginnen- und Pädagogenbildung;
- Litera dFörderung von Partnerschaften zwischen Schulen und anderen Bildungseinrichtungen;
- Litera eKooperation und Vernetzung von Übungsfirmen;
- Litera fAktivitäten von Organisationen im Bildungsbereich.