Kurztitel
Abkommen über Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Bildung, Wissenschaft, der Jugend und des Sports (Bosnien-Herzegowina)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 1/2019Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 1 aus 2019,
Typ
Vertrag – Bosnien-Herzegowina
Index
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Langtitel
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerrat von Bosnien und Herzegowina über Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Bildung, Wissenschaft, der Jugend und des Sports
StF: BGBl. III Nr. 1/2019 (NR: GP XXVI RV 114 AB 319 S. 45. BR: AB 10034 S. 885.)
Sprachen
Bosnisch, Deutsch, Kroatisch, Serbisch
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 12 Abs. 1 des Abkommens wurden am 18. September 2017 bzw. 10. Dezember 2018 abgegeben; das Abkommen ist gemäß seinem Art. 12 Abs. 1 mit 1. Jänner 2019 in Kraft getreten.Die Mitteilungen gemäß Artikel 12, Absatz eins, des Abkommens wurden am 18. September 2017 bzw. 10. Dezember 2018 abgegeben; das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 12, Absatz eins, mit 1. Jänner 2019 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
Die Regierung der Republik Österreich und der Ministerrat von Bosnien und Herzegowina (im Folgenden als „Vertragsparteien“ bezeichnet)
im Bestreben die freundschaftlichen Beziehungen zwischen beiden Ländern zu verstärken,
im Bewusstsein der Notwendigkeit einer Förderung der Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, der Bildung, der Wissenschaft, der Jugend und des Sports
haben Folgendes vereinbart: