Absatz eins,Die Vertragsparteien kommen unter Bedachtnahme auf die Zielsetzungen nach Artikel eins, überein, als Vorhaben die Planung der „Stadtregionalbahnprojekte Linz“, in weiterer Folge kurz „Vorhaben“ genannt, unter besonderer Berücksichtigung der Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit sowie Transparenz gemeinsam zu finanzieren.
BGBl. I Nr. 173/2021
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich über die Finanzierung der Planung der Stadtregionalbahnprojekte Linz
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich über die Finanzierung der Planung der Stadtregionalbahnprojekte Linz
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 2neu
Artikel 2
Vorhaben
- Absatz 2,Das Vorhaben umfasst folgende Planungen der „Stadtregionalbahnprojekte Linz“:
- Ziffer einsVorprojekt Abschnitte 2, 4 und 5
- Ziffer 2Einreichprojekt Abschnitte 2 und 4 (Details siehe Anlagen).
- Absatz 3,Eine detaillierte Beschreibung des Vorhabens ergibt sich aus den Anlagen 1, 2 und 3.