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BGBl. I Nr. 173/2021

kundgemacht 27.08.2021 RIS↗Parlament↗
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich über die Finanzierung der Planung der Stadtregionalbahnprojekte Linz
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich über die Finanzierung der Planung der Stadtregionalbahnprojekte Linz
Kundmachung BGBl. I Nr. 173/2021× zu Finanzierung der Planung der Stadtregionalbahnprojekte Linz (Bund – OÖ)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Finanzierung der Planung der Stadtregionalbahnprojekte Linz (Bund – OÖ) neu § 0↗RIS↗
Art. 2neu
in Kraft ab 16.07.2021 · idF BGBl. I Nr. 173/2021 Art. 2↗RIS↗

Artikel 2

Vorhaben

  1. Absatz eins,Die Vertragsparteien kommen unter Bedachtnahme auf die Zielsetzungen nach Artikel eins, überein, als Vorhaben die Planung der „Stadtregionalbahnprojekte Linz“, in weiterer Folge kurz „Vorhaben“ genannt, unter besonderer Berücksichtigung der Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit sowie Transparenz gemeinsam zu finanzieren.
  2. Absatz 2,Das Vorhaben umfasst folgende Planungen der „Stadtregionalbahnprojekte Linz“:
    1. Ziffer eins
      Vorprojekt Abschnitte 2, 4 und 5
    2. Ziffer 2
      Einreichprojekt Abschnitte 2 und 4 (Details siehe Anlagen).
  3. Absatz 3,Eine detaillierte Beschreibung des Vorhabens ergibt sich aus den Anlagen 1, 2 und 3.